Arbeitsunfall-Meldepflicht verständlich erklärt für Unternehmen

Ihr praxisnaher leitfaden zur arbeitsunfall meldepflicht. Erfahren sie alles über fristen, abläufe und folgen, um rechtssicher zu handeln.

Arbeitsunfall-Meldepflicht verständlich erklärt für Unternehmen
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Die Meldepflicht bei Arbeitsunfällen ist oft ein ungeliebtes Thema – sie klingt nach Papierkram und Bürokratie. Doch in Wahrheit ist sie ein extrem wichtiges Sicherheitsnetz für Sie als Arbeitgeber und natürlich für Ihre Mitarbeiter. Im Kern geht es um eine klare gesetzliche Vorgabe: Ereignet sich ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, müssen Sie diesen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden.

Was die Meldepflicht bei Arbeitsunfällen wirklich bedeutet

Stellen Sie sich das mal ganz praktisch vor: Ein Mitarbeiter stürzt im Lager von einer Leiter, bricht sich den Arm und fällt wochenlang aus. Ohne eine korrekte Unfallmeldung könnte er auf wichtigen Versicherungsleistungen sitzen bleiben. Und Ihr Unternehmen? Das riskiert empfindliche Strafen. Genau hier greift die Meldepflicht. Sie ist der Schlüssel, der das Tor zum vollen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung überhaupt erst aufschließt.

Das Fundament des deutschen Arbeitsschutzsystems

Man muss verstehen, dass diese Pflicht weit mehr ist als nur das Ausfüllen eines Formulars. Sie ist das Fundament, auf dem der gesamte deutsche Arbeitsschutz ruht. Jeder einzelne gemeldete Unfall liefert wertvolle Daten. Diese Daten helfen dabei, Gefahrenquellen im Betriebsalltag zu identifizieren, gezielte Präventionsmaßnahmen zu entwickeln und so die Sicherheit für alle schrittweise zu verbessern.
Die Meldungen laufen bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem Dachverband der Berufsgenossenschaften, zusammen. Dort werden die Informationen analysiert, um branchenspezifische Risiken zu erkennen und passgenaue Sicherheitsvorschriften zu entwickeln.

Warum die Drei-Tage-Regel so entscheidend ist

Der Gesetzgeber musste eine klare Linie ziehen, um alltägliche Kleinigkeiten von ernsthaften Unfällen zu trennen. Genau das leistet die Regelung bei „mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit“. Diese Schwelle ist der entscheidende Trigger für die Meldepflicht und sorgt dafür, dass nur die wirklich relevanten Vorfälle systematisch erfasst werden. Die rechtliche Grundlage dafür finden Sie glasklar im § 193 des Siebten Sozialgesetzbuchs (SGB VII).
Die folgende Tabelle fasst zusammen, wann die Kriterien für die Meldepflicht erfüllt sind.

Wann ein Arbeitsunfall meldepflichtig wird

Diese Tabelle zeigt die entscheidenden Kriterien, die eine Meldepflicht auslösen.
Kriterium
Beschreibung
Meldepflicht ausgelöst?
Arbeitsunfähigkeit
Der Mitarbeiter ist aufgrund des Unfalls nicht in der Lage, seine Arbeit auszuführen. Ein Arzt muss die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.
Nein, noch nicht.
Dauer der Arbeitsunfähigkeit
Die Arbeitsunfähigkeit dauert einschließlich des Unfalltages mehr als drei Kalendertage. Zählung beginnt am Tag nach dem Unfall.
Ja, jetzt!
Tödlicher Unfall
Der Unfall führt zum Tod des Mitarbeiters.
Ja, sofort!
Diese einfache Regel hat weitreichende Folgen: Allein im Jahr 2023 erfasste die DGUV auf dieser Grundlage insgesamt 783.426 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Ein Blick auf die Statistiken zu Arbeitsunfällen in Deutschland zeigt das Ausmaß.
Für Sie als Führungskraft oder Sicherheitsbeauftragter ist das Fazit klar: Diesen Prozess zu kennen und strikt einzuhalten, ist keine Kür, sondern Pflicht. Sie sichern damit nicht nur Ihre Leute ab, sondern schützen auch Ihr Unternehmen vor empfindlichen Bußgeldern und Haftungsrisiken.

Wer den Unfall wann und wo melden muss

Wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt, ist die erste Reaktion oft Hektik und Unsicherheit. Doch gerade dann ist klares Handeln gefragt. Die drei entscheidenden Fragen, die sich sofort stellen, sind: Wer genau muss den Unfall melden? Wie schnell muss das passieren? Und an wen richtet sich die Meldung überhaupt? Die Antworten darauf sind im Ernstfall Gold wert, denn nur so erfüllen Sie die Arbeitsunfall-Meldepflicht korrekt und sichern den wichtigen Versicherungsschutz für Ihre Mitarbeitenden.

Wer ist für die Meldung verantwortlich?

Die Sache ist ganz einfach: Die Verantwortung liegt immer beim Unternehmer selbst oder bei einer beauftragten Person – das kann die Personalabteilung, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine andere zuständige Stelle im Betrieb sein. Eines ist aber klar: Es ist niemals die Aufgabe des verletzten Mitarbeiters, sich um die offizielle Meldung bei der Berufsgenossenschaft zu kümmern.
Als Arbeitgeber stehen Sie in der Pflicht, den Stein ins Rollen zu bringen. Sie sorgen dafür, dass alle Informationen vollständig und pünktlich dort ankommen, wo sie hingehören. Diese klare Zuständigkeit ist kein reiner Formalismus, sondern stellt sicher, dass die gesetzliche Unfallversicherung als Schutzmechanismus für Ihre Leute auch tatsächlich greift.

Welche Fristen sind einzuhalten?

Beim Thema Fristen gibt es keinen Spielraum. Das Zeitfenster ist eng und die Regeln sind klar definiert – diese sollten Sie unbedingt verinnerlicht haben.
Diese Drei-Tage-Frist ist der absolute Standard für meldepflichtige Unfälle. Wichtig zu wissen: Der Tag, an dem der Unfall passiert, zählt nicht mit, aber Wochenenden und Feiertage schon. Es sind also wirklich Kalendertage gemeint.
Es gibt allerdings auch Ausnahmesituationen, in denen es sofort brennt. Bei besonders schweren Vorfällen gilt eine sofortige Meldepflicht, oft zunächst telefonisch oder per Fax, um keine Zeit zu verlieren. Das betrifft vor allem:
  • Tödliche Arbeitsunfälle: Hier gibt es keine Sekunde zu zögern – die Meldung muss umgehend raus.
  • Massenunfälle: Wenn bei einem Ereignis mehr als zwei Personen verletzt werden.
  • Schwere Unfälle: Verletzungen, die voraussichtlich zu massiven oder bleibenden Gesundheitsschäden führen.
In diesen dramatischen Fällen reicht die schriftliche Meldung innerhalb von drei Tagen nicht aus. Sie müssen sofort zum Hörer greifen und die Behörden informieren, damit eine schnelle Untersuchung anlaufen kann.

Wo die Unfallmeldung eingehen muss

Die Unfallmeldung ist kein einzelner Brief, der verschickt wird. Vielmehr müssen Sie gezielt an verschiedene Stellen denken. Die erste und wichtigste Anlaufstelle ist jedoch immer der für Sie zuständige Unfallversicherungsträger.
Hier sind die wichtigsten Adressaten im Überblick:
  1. Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse: Das ist der zentrale Empfänger Ihrer Unfallanzeige. Welcher Träger für Ihr Unternehmen zuständig ist, richtet sich nach Ihrer Branche.
  1. Die staatliche Arbeitsschutzbehörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt): Bei schweren oder tödlichen Unfällen müssen Sie parallel auch die staatliche Aufsicht informieren. Diese prüft, ob möglicherweise gegen Arbeitsschutzvorschriften verstoßen wurde.
  1. Der Betriebsrat oder Personalrat: Falls es in Ihrem Unternehmen eine Mitarbeitervertretung gibt, muss auch diese eine Kopie der Unfallanzeige erhalten.
Glücklicherweise ist der Prozess heute deutlich einfacher als früher. Statt alles umständlich per Post zu regeln, bieten viele Berufsgenossenschaften digitale Meldewege an. Über das Serviceportal der DGUV können Sie die Unfallanzeige direkt online ausfüllen und absenden. Das ist nicht nur schneller, sondern vermeidet auch Flüchtigkeitsfehler und gewährleistet eine saubere Dokumentation. Moderne Arbeitsschutzsoftware wie AMS-Pro kann diesen Prozess zusätzlich erleichtern, indem sie hilft, alle relevanten Daten strukturiert zu erfassen und die Meldung quasi auf Knopfdruck vorzubereiten.

Der Meldeprozess: Von der Erstversorgung bis zur Analyse

Ein meldepflichtiger Arbeitsunfall löst einen klar definierten Prozess aus, der weit über das bloße Ausfüllen eines Formulars hinausgeht. Er beginnt direkt am Unfallort mit der Erstversorgung und endet – im besten Fall – mit neuen, besseren Präventionsmaßnahmen. Wer diesen Ablauf Schritt für Schritt verinnerlicht hat, handelt im Ernstfall nicht nur gesetzeskonform, sondern auch souverän und sicher.
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Man kann sich diesen Prozess als Rettungskette vorstellen: Jedes Glied muss perfekt ins nächste greifen, damit der Schutz für den Mitarbeiter und das Unternehmen lückenlos funktioniert. Ein Fehler am Anfang kann den gesamten weiteren Verlauf gefährden.

Schritt 1: Das Fundament legen – Erstversorgung und Verbandbuch

Alles beginnt mit der richtigen Erstversorgung. Sorgen Sie dafür, dass Ersthelfer schnell zur Stelle sind und bei Bedarf sofort der Notruf abgesetzt wird. Die Gesundheit des Mitarbeiters hat absolute Priorität; alles andere kommt danach.
Direkt im Anschluss folgt ein oft unterschätzter, aber rechtlich entscheidender Schritt: die Dokumentation im Verbandbuch. Selbst bei vermeintlichen Kleinigkeiten wie einem Schnitt oder einer Prellung ist dieser Eintrag Pflicht.
Warum ist das so wichtig? Der Eintrag im Verbandbuch ist der offizielle Beleg dafür, dass die Verletzung während der versicherten Tätigkeit entstanden ist. Wenn später Spätfolgen auftreten, bildet dieser Vermerk die Grundlage für mögliche Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung. Ohne ihn wird es schwierig.

Schritt 2: Verletzung einschätzen und Meldepflicht prüfen

Nachdem die verletzte Person versorgt ist, geht es an die Einschätzung der Lage. Jetzt entscheidet sich, ob die offizielle Meldepflicht für Arbeitsunfälle greift. Die entscheidende Frage lautet: Führt der Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen?
  • Keine oder kurze Arbeitsunfähigkeit (bis 3 Tage): Hier genügt der Eintrag ins Verbandbuch. Eine Meldung an die Berufsgenossenschaft ist nicht nötig.
  • Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen: Jetzt wird es ernst – die Meldepflicht ist ausgelöst. Sie müssen eine offizielle Unfallanzeige erstatten.
  • Schwerer oder tödlicher Unfall: Hier gilt eine sofortige Meldepflicht. Oft muss zunächst telefonisch informiert werden, bevor die schriftliche Anzeige folgt.
Diese Bewertung muss sitzen. Eine Fehleinschätzung kann schnell dazu führen, dass wichtige Fristen verstreichen – und das kann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.

Schritt 3: Die offizielle Unfallanzeige korrekt ausfüllen

Sobald klar ist, dass gemeldet werden muss, ist die offizielle Unfallanzeige dran. Dieses Formular ist der Dreh- und Angelpunkt des gesamten Prozesses. Glücklicherweise bieten die meisten Berufsgenossenschaften dafür Online-Portale an, die den Vorgang deutlich vereinfachen.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stellt auf ihrer Webseite die notwendigen Formulare und Portale zentral zur Verfügung.
Diese digitalen Helfer führen Sie Schritt für Schritt durch die Meldung und helfen, typische Eingabefehler zu vermeiden.
Achten Sie beim Ausfüllen auf penible Genauigkeit. Folgende Angaben sind unverzichtbar:
  • Infos zum Unternehmen: Name, Adresse, Mitgliedsnummer bei der Berufsgenossenschaft.
  • Daten der verletzten Person: Persönliche Daten, Krankenkasse und die genaue Berufsbezeichnung.
  • Details zum Unfallhergang: Exakter Zeitpunkt, Ort und eine präzise, sachliche Beschreibung dessen, was passiert ist.
  • Art der Verletzung: Welche Körperteile sind betroffen? Wie lautet die ärztliche Diagnose (soweit bekannt)?

Schritt 4: Fristgerecht übermitteln und intern analysieren

Die fertig ausgefüllte Unfallanzeige muss innerhalb der gesetzlichen Drei-Tage-Frist an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übermittelt werden. Eine Kopie geht außerdem an den Betriebsrat (falls vorhanden) und bei schweren Unfällen auch an die zuständige staatliche Arbeitsschutzbehörde.
Mit dem Absenden der Meldung ist der formale Teil zwar erledigt, doch der wirklich wichtige Schritt für die Zukunft Ihres Unternehmens beginnt erst jetzt: die interne Analyse. Nutzen Sie jeden gemeldeten Unfall als Chance, Ihren Arbeitsschutz zu verbessern.
Stellen Sie sich im Team die richtigen Fragen:
  1. Was war die eigentliche Ursache? Lag es an einem technischen Defekt, einem Fehler in der Organisation oder menschlichem Verhalten?
  1. Hätte der Unfall verhindert werden können? Waren unsere Schutzmaßnahmen wirklich ausreichend?
  1. Welche konkreten Maßnahmen ergreifen wir jetzt? Müssen Arbeitsabläufe geändert, Mitarbeiter nachgeschult oder technische Schutzeinrichtungen nachgerüstet werden?
Eine Software wie AMS-Pro kann Sie dabei unterstützen, solche Analysen systematisch durchzuführen. Hier können Sie Unfalldaten zentral erfassen, Ursachen auswerten und die daraus abgeleiteten Präventionsmaßnahmen digital nachverfolgen. So verwandeln Sie eine lästige Pflicht in ein wirksames Werkzeug, um Ihre Sicherheitskultur nachhaltig zu stärken.

Meldepflichtige und nicht meldepflichtige Unfälle unterscheiden

Im Betriebsalltag ist es oft die größte Herausforderung, die Grenze zwischen einem kleinen Missgeschick und einem meldepflichtigen Arbeitsunfall zu ziehen. Wann reicht der Eintrag ins Verbandbuch und wann muss die offizielle Unfallanzeige raus? Hier bringen wir endlich Licht ins Dunkel.
Die richtige Einschätzung ist absolut entscheidend, denn sie schützt Sie vor kostspieligen Fehlern. Ein Unfall, der fälschlicherweise nicht gemeldet wird, kann nicht nur Bußgelder nach sich ziehen, sondern im schlimmsten Fall auch den Versicherungsschutz Ihrer Mitarbeiter gefährden.

Das Kernkriterium: Die Ausfalldauer

Der Dreh- und Angelpunkt für die Arbeitsunfall-Meldepflicht ist und bleibt die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Das Gesetz zieht hier eine klare, unmissverständliche Linie.
Diese „Drei-Tage-Regel“ ist eine pragmatische Lösung, um den administrativen Aufwand auf die wirklich schwerwiegenden Fälle zu konzentrieren. Schauen wir uns das mal an zwei ganz praktischen Beispielen an:
  • Beispiel 1 (Nicht meldepflichtig): Ein Mitarbeiter schneidet sich beim Auspacken von Ware leicht mit dem Cuttermesser. Der Ersthelfer versorgt die Wunde, vorsichtshalber geht es noch zum Arzt, aber am nächsten Tag ist der Mitarbeiter wieder fit und voll einsatzfähig. Ergebnis: Keine Meldung an die Berufsgenossenschaft, aber der Eintrag ins Verbandbuch ist ein absolutes Muss.
  • Beispiel 2 (Meldepflichtig): Eine Mitarbeiterin stolpert im Lager über eine Palette und holt sich eine üble Prellung am Knöchel. Der Arzt schreibt sie für fünf Tage krank. Ergebnis: Die Ausfallzeit liegt über der Drei-Tage-Grenze – dieser Unfall muss unverzüglich an die zuständige Berufsgenossenschaft gemeldet werden.

Komplexe Grenzfälle sicher bewerten

Neben diesen klaren Fällen gibt es aber auch immer wieder knifflige Situationen, die besondere Aufmerksamkeit erfordern. Hier müssen Sie genau hinschauen, um die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Wegeunfälle
Ganz wichtig: Unfälle auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit sind rechtlich Arbeitsunfällen gleichgestellt. Ein Sturz mit dem Fahrrad auf dem Weg ins Büro, der zu einem Armbruch führt, muss also genauso gemeldet werden wie ein Unfall, der direkt auf dem Betriebsgelände passiert ist.
Psychische Folgen
Nicht jede Verletzung ist sichtbar. Auch psychische Belastungsreaktionen, die nach einem traumatischen Erlebnis auftreten, können als Arbeitsunfall gelten, sofern sie zu einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit führen.
Stellen Sie sich einen Banküberfall vor, nach dem ein Angestellter wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung wochenlang ausfällt. Auch ein solches Ereignis löst die Meldepflicht aus, sobald die Drei-Tage-Grenze überschritten ist.
Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind keine klassischen Unfälle, denn sie entwickeln sich oft schleichend über Jahre. Trotzdem besteht auch hier eine Meldepflicht, und zwar sobald der Verdacht auf eine Berufskrankheit ärztlich bestätigt wird.

Die Bedeutung der Statistik für die Prävention

Jeder einzelne gemeldete Unfall ist mehr als nur Bürokratie – er ist ein wichtiger Datenpunkt, der dazu beiträgt, Arbeitsplätze in ganz Deutschland sicherer zu machen. Im Jahr 2023 erfasste die DGUV insgesamt 783.426 meldepflichtige Arbeitsunfälle, von denen 19,5 % auf Wegeunfälle entfielen. Die Zahlen decken branchenspezifische Risiken schonungslos auf: Allein im Wirtschaftszweig „Holz und Metall“ wurden 123.707 Unfälle gemeldet. Solche Daten bilden die Grundlage für gezielte Präventionsprogramme und neue Schutzmaßnahmen. Weitere spannende Einblicke finden Sie in den aktuellen Statistiken der DGUV.
Ihr Urteilsvermögen im Ernstfall ist also nicht nur eine administrative Notwendigkeit, sondern auch ein aktiver Beitrag zur Arbeitssicherheit. Tools wie AMS-Pro können Sie dabei unterstützen, indem sie bei der Erfassung von Vorfällen helfen und klare Workflows zur Bewertung der Meldepflicht bereitstellen. So stellen Sie sicher, dass kein relevanter Fall durchs Raster fällt.

Was bei Verstößen gegen die Meldepflicht droht

Eine versäumte oder verspätete Unfallmeldung ist weit mehr als nur ein administratives Versehen – es ist ein ernsthafter Fehler, der für Unternehmen und Führungskräfte richtig teuer werden kann. Wer die Arbeitsunfall-Meldepflicht auf die leichte Schulter nimmt, begibt sich rechtlich auf sehr dünnes Eis.
Die Konsequenzen spielen sich dabei auf mehreren Ebenen ab. Es drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch der Verlust des Versicherungsschutzes und im schlimmsten Fall hohe finanzielle Forderungen, die direkt auf das Unternehmen zukommen.

Das Bußgeld als erste Konsequenz

Der Gesetzgeber macht bei diesem Thema keinen Spaß. Wenn Sie einen meldepflichtigen Arbeitsunfall gar nicht, zu spät oder fehlerhaft an die zuständige Berufsgenossenschaft melden, begehen Sie eine handfeste Ordnungswidrigkeit.
Gemäß § 209 des Siebten Sozialgesetzbuchs (SGB VII) kann das schnell zu einem empfindlichen Bußgeld führen. Je nach Schwere des Verstoßes sprechen wir hier von Beträgen von bis zu 2.500 Euro. Bei wiederholten Verstößen oder grober Fahrlässigkeit kann es sogar noch teurer werden.

Der Verlust des Versicherungsschutzes

Viel dramatischer als das Bußgeld sind die Folgen für den verletzten Mitarbeiter. Ohne die offizielle Meldung bei der Berufsgenossenschaft ist der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung praktisch außer Kraft gesetzt.
Ohne die Meldung hat der verletzte Mitarbeiter keinen Zugriff auf essenzielle Leistungen. Dazu gehören:
  • Verletztengeld: Normalerweise springt nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber die Berufsgenossenschaft ein. Ohne Meldung fließt kein Geld.
  • Heilbehandlung und Rehabilitation: Die Kosten für Fachärzte, Therapien oder Reha-Maßnahmen werden nicht übernommen.
  • Ansprüche auf eine Unfallrente: Wenn der Unfall dauerhafte Schäden hinterlässt, ist der Anspruch auf eine lebenslange Rente in Gefahr.

Haftungsrisiken und Regressforderungen

Ein weiteres oft unterschätztes Risiko sind mögliche Regressforderungen. Erhält der Mitarbeiter wegen der fehlenden Meldung keine Leistungen von der Berufsgenossenschaft, könnte er oder seine Krankenkasse versuchen, sich das Geld direkt vom Arbeitgeber zurückzuholen.
Plötzlich wird Ihr Unternehmen zum Kostenträger für Behandlungen, die eigentlich von der Unfallversicherung abgedeckt werden. Eine lückenlose Dokumentation aller Vorfälle – auch der kleinen, nicht meldepflichtigen im Verbandbuch – ist hier Ihr wichtigster Schutzschild. Sie beweist, dass Sie Ihren Pflichten nachgekommen sind, und schützt Sie und Ihre Führungskräfte vor persönlicher Haftung. Eine spezialisierte Software wie AMS-Pro hilft Ihnen, diesen gesamten Prozess von Anfang an revisionssicher und nachvollziehbar zu gestalten.

Wie Sie die Unfallmeldung digitalisieren und so den ganzen Prozess vereinfachen

Wer sich noch manuell um die Meldepflicht bei Arbeitsunfällen kümmert, kennt das nur zu gut: Es ist oft eine mühsame Reise durch einen Dschungel aus Papier. Formulare müssen erst einmal gefunden, dann von Hand ausgefüllt, kopiert und an verschiedene Stellen weitergeleitet werden. Das ist nicht nur langsam und fehleranfällig, sondern frisst auch wertvolle Zeit, die in der Präventionsarbeit viel besser aufgehoben wäre.
Zum Glück gibt es eine moderne Alternative. Der Sprung weg von analogen Formularen hin zu einem digitalen, sauberen Prozess. Mit der passenden Software wird die umständliche Unfallmeldung in einen klar strukturierten und transparenten Vorgang verwandelt. So erfüllen Sie nicht nur alle rechtlichen Vorgaben, sondern gewinnen zugleich wichtige Daten, um die Arbeitssicherheit im Betrieb spürbar zu verbessern.
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Von der Papierakte zum mobilen Erfassungstool

Der größte Game-Changer bei der Digitalisierung ist ganz klar die mobile Erfassung direkt am Unfallort. Anstatt später im Büro mühsam alle Informationen aus Gedächtnisprotokollen oder Notizen zusammenzusuchen, können Verantwortliche die relevanten Details sofort per Smartphone oder Tablet eingeben.
Dieser Ansatz hat handfeste Vorteile:
  • Fotodokumentation: Knipsen Sie einfach Bilder von der Unfallsituation, den beteiligten Geräten oder der Verletzung. Ein Bild sagt oft mehr als tausend Worte und macht die spätere Analyse um ein Vielfaches einfacher.
  • Geführte Dateneingabe: Digitale Formulare führen Sie durch den Prozess und stellen sicher, dass alle notwendigen Felder ausgefüllt sind. Dank Pflichtfeldern gehören unvollständige Meldungen und nervige Rückfragen der Vergangenheit an.
  • Zentrale Verfügbarkeit: Alle erfassten Daten landen sofort in einem zentralen System. Jeder, der die Berechtigung hat, kann umgehend darauf zugreifen – egal, wo er oder sie sich gerade befindet.

Mehr als nur Meldung: Wertvolle Daten für die Prävention

Die Digitalisierung der Unfallmeldung ist weit mehr als nur eine administrative Erleichterung. Jeder digital erfasste Vorfall – ob nun meldepflichtig oder nicht – fließt in eine zentrale Datenbank. Und aus diesen gesammelten Daten lassen sich Goldnuggets für Ihre Präventionsarbeit schürfen.
  • Unfallschwerpunkte identifizieren: Wo passieren die meisten Unfälle? Welche Abteilungen, Maschinen oder Tätigkeiten sind besonders betroffen?
  • Muster erkennen: Gibt es wiederkehrende Ursachen? Passieren bestimmte Unfälle immer zur gleichen Tageszeit oder an bestimmten Wochentagen?
  • Maßnahmen ableiten und verfolgen: Auf Basis dieser Analysen können Sie konkrete Verbesserungsmaßnahmen definieren und deren Umsetzung direkt in der Software nachverfolgen.
So wird aus der gesetzlichen Pflicht zur Meldung von Arbeitsunfällen ein strategisches Instrument. Sie verbessern nicht nur kontinuierlich die Arbeitssicherheit, sondern stärken auch nachhaltig die Sicherheitskultur im gesamten Unternehmen. Wenn Sie tiefer ins Thema einsteigen möchten, lohnt sich ein Blick in einen praxiserprobten Leitfaden zur Digitalisierung von Prozessen, der speziell auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnitten ist.

Fragen aus der Praxis: Was Sie zur Meldepflicht bei Arbeitsunfällen wissen müssen

Die rechtlichen Vorgaben zur Meldepflicht bei Arbeitsunfällen sind das eine, der Alltag im Betrieb das andere. In der Praxis stoßen Verantwortliche immer wieder auf dieselben kniffligen Fragen, die eine schnelle und vor allem rechtssichere Antwort erfordern. Damit Sie im Fall der Fälle nicht lange grübeln müssen, haben wir die häufigsten Unklarheiten für Sie auf den Punkt gebracht.
Dieser Abschnitt ist Ihr praktischer Spickzettel. So treffen Sie auch unter Druck die richtige Entscheidung und vermeiden teure Fehler.

Wie zählt man die drei Tage Arbeitsunfähigkeit richtig?

Eine der wichtigsten Hürden ist die berühmte „Mehr-als-drei-Tage-Regel“. Wie man hier zählt, ist oft ein Quell für Missverständnisse, aber eigentlich ganz einfach, wenn man das Prinzip verstanden hat.
Entscheidend ist: Gezählt werden immer volle Kalendertage. Das schließt also auch Samstage, Sonntage und Feiertage ein. Der Tag des Unfalls selbst zählt dabei niemals mit.

Müssen auch kleine Bagatellunfälle gemeldet werden?

Wie sieht es mit einem Schnitt in den Finger oder einer leichten Prellung aus, die nur kurz vom Arzt versorgt wird? Hier ist die Regelung klar: Solange keine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen die Folge ist, besteht keine Meldepflicht bei der Berufsgenossenschaft.
Aber Vorsicht: Hier lauert eine oft übersehene Pflicht! Jeder noch so kleine Zwischenfall, jede Erstversorgung müssen lückenlos im Verbandbuch (oder in einem vergleichbaren Meldeblock) dokumentiert werden. Dieser Eintrag ist Gold wert, denn er dient als rechtlicher Nachweis, falls unerwartet Spätfolgen auftreten.

Gilt die Meldepflicht auch für Wegeunfälle?

Ja, ganz eindeutig. Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause stehen rechtlich einem klassischen Arbeitsunfall gleich. Sie fallen daher vollständig unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Das bedeutet im Umkehrschluss natürlich auch: Führt ein Wegeunfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen, unterliegt er genau derselben Meldepflicht wie ein Vorfall auf dem Betriebsgelände. Kein Unterschied.

Wer meldet den Unfall eines Leiharbeitnehmers?

Bei Leiharbeitnehmern gibt es eine besondere Zuständigkeit, die man kennen muss. Um den Versicherungsschutz lückenlos zu gewährleisten, ist die Verantwortung hier klar aufgeteilt.
Die Unfallanzeige muss immer vom Entleihbetrieb ausgefüllt werden – also vom Unternehmen, in dem der Leiharbeitnehmer zum Unfallzeitpunkt eingesetzt war. Dieser Betrieb schickt die Meldung dann an zwei Adressen:
  • An die Berufsgenossenschaft des Verleihunternehmens (also des Personaldienstleisters, bei dem der Mitarbeiter angestellt ist).
  • Zur Information eine Kopie an die eigene, für den Entleihbetrieb zuständige Berufsgenossenschaft.
Dieses Vorgehen stellt sicher, dass alle beteiligten Versicherungsträger umgehend und korrekt informiert werden.
Möchten Sie den gesamten Prozess der Unfallmeldung digitalisieren und rechtssicher gestalten? AMS-Pro bietet Ihnen eine zentrale Plattform, um Vorfälle mobil zu erfassen, Meldepflichten automatisch zu prüfen und die Dokumentation revisionssicher zu verwalten. Erfahren Sie mehr auf der offiziellen AMS-Pro Webseite.

Geschrieben von

Thomas Schweig
Thomas Schweig

Gründer von AMS-Pro - Arbeitsschutzsoftware, modern, flexibel, online Schluss mit unendlichen Excel Listen