Thomas SchweigGründer von AMS-Pro - Arbeitsschutzsoftware, modern, flexibel, online Schluss mit unendlichen Excel Listen
Inhaltsverzeichnis
- Die Gefährdungsbeurteilung als vorausschauender Blick
- Der Mehrwert eines systematischen Ansatzes
- Auf welchem Fundament steht die Gefährdungsbeurteilung? Die rechtlichen Grundlagen einfach erklärt
- Das Arbeitsschutzgesetz: Der Grundpfeiler für alles Weitere
- Ein praxiserprobter Fahrplan in sieben Schritten
- Die sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung im Überblick
- Schritt 1: Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
- Schritt 2: Gefährdungen systematisch ermitteln
- Schritt 3: Die ermittelten Risiken bewerten
- Schritt 4: Schutzmaßnahmen festlegen und umsetzen
- Schritt 5: Die Wirksamkeit überprüfen
- Schritt 6: Den gesamten Prozess dokumentieren
- Schritt 7: Fortschreiben und aktualisieren
- So spüren Sie typische Gefahrenquellen im Unternehmen auf
- Mechanische und elektrische Gefährdungen
- Physikalische und chemische Einwirkungen
- Biologische und psychische Belastungen
- Wie digitale Tools den Prozess vereinfachen und absichern
- Schluss mit der Zettelwirtschaft: Willkommen im zentralen Cockpit
- Maßnahmen aktiv verfolgen statt passiv verwalten
- Transparenz und Mobilität für alle Ebenen
- Die häufigsten Fragen zur Gefährdungsbeurteilung aus der Praxis
- Wer muss die Gefährdungsbeurteilung eigentlich machen?
- Wie oft muss ich die Gefährdungsbeurteilung aktualisieren?
- Gehören auch psychische Belastungen dazu?
- Was passiert, wenn ich keine Gefährdungsbeurteilung habe?

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Stellen Sie sich Arbeitssicherheit als das Fundament eines Hauses vor. Was ist eine Gefährdungsbeurteilung? Ganz einfach: Sie ist der systematische Bauplan für dieses Fundament. Anstatt abzuwarten, bis Risse und Schäden sichtbar werden, analysieren Sie damit vorausschauend, wo Risiken lauern, bewerten deren Tragweite und legen fest, wie diese von vornherein vermieden werden können.
Die Gefährdungsbeurteilung als vorausschauender Blick
Eine sorgfältig durchgeführte Gefährdungsbeurteilung ist so viel mehr als nur das Abhaken einer gesetzlichen Pflicht. Sie ist das Herzstück einer gelebten Sicherheitskultur und der entscheidende Schritt, um von reaktivem zu proaktivem Arbeitsschutz zu gelangen.
Statt erst nach einem Unfall zu handeln, identifizieren Sie systematisch potenzielle Gefahrenquellen, bevor sie überhaupt zum Problem werden.

Der Mehrwert eines systematischen Ansatzes
Stellen Sie sich einen Piloten vor, der vor jedem Flug seine Checkliste durchgeht. Er prüft nicht einfach nur, ob das Flugzeug funktioniert. Er antizipiert auch mögliche Probleme wie plötzliche Wetteränderungen oder technisches Versagen. Genau dieses Prinzip verfolgt die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen.
Dieser Prozess schafft einen echten Mehrwert auf mehreren Ebenen:
- Schutz der Mitarbeiter: Die Gesundheit und Unversehrtheit Ihres Teams stehen an erster Stelle. Durch die Minimierung von Risiken werden Arbeitsunfälle und berufsbedingte Krankheiten aktiv verhindert.
- Sicherung der Produktivität: Jeder Arbeitsausfall kostet Zeit und Geld. Weniger Unfälle bedeuten weniger Ausfallzeiten, reibungslosere Abläufe und eine stabilere Produktion.
- Schaffung von Rechtssicherheit: Eine lückenlose Dokumentation belegt, dass Sie Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Im Schadensfall schützt sie das Unternehmen und die verantwortlichen Führungskräfte vor Haftungsrisiken.
Letztendlich legt dieser systematische Ansatz die Grundlage für sichere Arbeitsplätze, an denen Mitarbeiter motiviert und geschützt arbeiten können. Moderne digitale Werkzeuge wie AMS-Pro helfen dabei, diesen komplexen Prozess zu strukturieren, den Überblick zu behalten und die Umsetzung von Maßnahmen effizient zu gestalten. So wird aus einer gesetzlichen Anforderung ein wirksames Managementinstrument, das die gesamte Organisation stärkt.
Auf welchem Fundament steht die Gefährdungsbeurteilung? Die rechtlichen Grundlagen einfach erklärt
Wer sich mit den rechtlichen Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung befasst, muss sich nicht durch einen Dschungel aus Paragrafen kämpfen. Im Grunde geht es immer um ein zentrales Ziel: den Schutz Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das gesamte System ruht auf einem einzigen, aber entscheidenden Anker im deutschen Recht.
Der Dreh- und Angelpunkt ist § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Dieses Gesetz macht eine klare Ansage: Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen kleinen Handwerksbetrieb oder einen großen Industriekonzern leiten – diese Pflicht gilt ausnahmslos für alle.
Das Arbeitsschutzgesetz: Der Grundpfeiler für alles Weitere
Das ArbSchG legt also das „Was“ fest – die grundsätzliche Pflicht, Gefahren am Arbeitsplatz systematisch zu ermitteln und zu bewerten. Wie genau das in der Praxis aussehen soll – also das „Wie“ –, wird durch weitere spezifischere Regelwerke geregelt.
Man kann sich das ArbSchG als das Grundgesetz des Arbeitsschutzes vorstellen. Es gibt die Richtung vor, aber für konkrete Situationen im Arbeitsalltag braucht es detailliertere Spielregeln.
Diese praxisnahen Anleitungen kommen von verschiedenen Stellen:
- DGUV Vorschriften: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) veröffentlicht branchenspezifische Regeln. Diese sind perfekt auf die typischen Risiken in bestimmten Arbeitsumfeldern zugeschnitten, egal ob Baustelle, Büro oder Labor.
- Technische Regeln: Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) oder für Gefahrstoffe (TRGS) werden richtig konkret. Sie geben detaillierte Handlungsanweisungen, zum Beispiel zum sicheren Umgang mit Maschinen oder Chemikalien.
- Internationale Normen: Wer über den Tellerrand hinausschaut, stößt auf die ISO 45001. Das ist ein weltweit anerkannter Standard für Arbeitsschutzmanagementsysteme, der Unternehmen dabei hilft, ihre Prozesse auf internationalem Niveau zu strukturieren.
Diese ergänzenden Vorschriften sind keine bürokratischen Schikanen, sondern wertvolle Hilfsmittel. Sie übersetzen die allgemeine Forderung des Gesetzes in konkrete, umsetzbare Schritte, die im Betriebsalltag wirklich funktionieren.
Dass dieser Ansatz Früchte trägt, ist mittlerweile unbestritten. Eine aktuelle Befragung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) zeigt eine positive Entwicklung: Zwischen 2015 und 2023/24 stieg der Anteil der Betriebe, die regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchführen, von 52 Prozent auf beachtliche 68 Prozent. Weitere Details dazu finden Sie in den Ergebnissen der GDA-Befragung.
Moderne Softwarelösungen wie AMS-Pro helfen dabei, den Überblick zu behalten und all diese Anforderungen nachweisbar und revisionssicher zu erfüllen. Durch intelligente Vorlagen, Checklisten und eine zentrale Dokumentation wird der gesamte Prozess deutlich einfacher und transparenter.
Ein praxiserprobter Fahrplan in sieben Schritten
Eine Gefährdung wird nicht einfach so „gefunden“ – sie wird systematisch ermittelt. Dahinter steckt eine klare Logik, die sich in der Praxis tausendfach bewährt hat und dafür sorgt, dass man nichts Wichtiges übersieht. Sehen Sie die folgenden sieben Schritte am besten als universellen Fahrplan für Ihren Arbeitsschutz.
Wichtig dabei ist: Das Ganze ist kein einmaliges Projekt, das man abhakt und in den Schrank stellt. Es ist ein kontinuierlicher Kreislauf, der sich immer wieder an neue Gegebenheiten anpasst. Nur so bleibt der Schutz für Ihre Mitarbeiter dauerhaft wirksam und auf dem neuesten Stand.
Die folgende Grafik zeigt, wie dieser Prozess in den rechtlichen Rahmen eingebettet ist – von den grundlegenden deutschen Gesetzen bis hin zu internationalen Standards.

Man sieht hier gut, wie das Allgemeine Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Basis legt. Die DGUV-Vorschriften konkretisieren das Ganze mit branchenspezifischen Regeln, während internationale Normen wie die ISO 45001 dabei helfen, alles in ein strukturiertes Managementsystem zu integrieren.
Die sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung im Überblick
Die folgende Tabelle fasst die sieben entscheidenden Phasen zusammen und beschreibt das Ziel sowie typische Werkzeuge für jeden Schritt.
Schritt | Beschreibung | Ziel | Werkzeuge und methoden |
Schritt 1 | Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen | Das Unternehmen in überschaubare Einheiten zerlegen (z. B. Abteilungen, Arbeitsplätze), um den Fokus zu schärfen. | Organigramme, Prozessbeschreibungen, Begehungspläne |
Schritt 2 | Gefährdungen systematisch ermitteln | Alle potenziellen Gefahrenquellen für jeden Bereich identifizieren, von mechanischen Risiken bis zu psychischen Belastungen. | Checklisten, Begehungen, Mitarbeitergespräche, Unfallanalysen |
Schritt 3 | Risiken bewerten | Die Wahrscheinlichkeit und das mögliche Schadensausmaß für jede Gefährdung einschätzen, um Prioritäten zu setzen. | Risikomatrix, Nohl-Matrix, qualitative Bewertungen |
Schritt 4 | Schutzmaßnahmen festlegen und umsetzen | Konkrete Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip (Substitution, Technik, Organisation, Persönlich) ableiten und implementieren. | Maßnahmenpläne, Betriebsanweisungen, technische Dokumentationen |
Schritt 5 | Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen | Kontrollieren, ob die umgesetzten Maßnahmen den gewünschten Schutzeffekt erzielen und in der Praxis funktionieren. | Nachher-Messungen, Feedback von Mitarbeitern, erneute Begehungen |
Schritt 6 | Den gesamten Prozess dokumentieren | Alle Schritte, Ergebnisse und Entscheidungen lückenlos und nachvollziehbar festhalten. | Formblätter, digitale Arbeitsschutz-Software, Fotodokumentation |
Schritt 7 | Gefährdungsbeurteilung fortschreiben | Das Dokument bei Veränderungen (neue Maschinen, Verfahren, Unfälle) regelmäßig aktualisieren. | Jährliche Überprüfung, Änderungsmanagement-Prozesse |
Jeder dieser Schritte baut auf dem Vorigen auf und sorgt für einen logischen, nachvollziehbaren und vor allem wirksamen Prozess im Arbeitsschutz.
Schritt 1: Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
Am Anfang steht die Ordnung. Bevor Sie ins Detail gehen, zerlegen Sie Ihren Betrieb in logische und überschaubare Einheiten. Das können klassische Abteilungen wie die Montage oder die Verwaltung sein, aber auch ganz konkrete Arbeitsplätze wie die Schweißerkabine oder das Chemielabor. Manchmal ist es auch sinnvoller, in Tätigkeiten zu denken, zum Beispiel die Wartung der Lüftungsanlage oder das Kommissionieren im Lager.
Diese Abgrenzung ist entscheidend. Sie schafft die nötige Klarheit und stellt sicher, dass jede noch so spezielle Arbeitssituation gezielt unter die Lupe genommen wird.
Schritt 2: Gefährdungen systematisch ermitteln
Jetzt beginnt die eigentliche Detektivarbeit. Für jeden Bereich, den Sie gerade festgelegt haben, spüren Sie systematisch alle denkbaren Gefahrenquellen auf. Die besten Werkzeuge dafür sind bewährte Checklisten, regelmäßige Betriebsbegehungen und vor allem das Gespräch mit den Mitarbeitern. Niemand kennt die Tücken eines Arbeitsplatzes besser als derjenige, der dort täglich arbeitet.
Stellen Sie sich immer die Kernfrage: Wodurch könnte hier jemand verletzt werden oder sich gesundheitlichen Schaden zufügen? Denken Sie dabei breit und schließen Sie alles ein – von mechanischen Risiken wie Quetschgefahren über chemische Einwirkungen bis hin zu psychischen Belastungen durch Stress oder Lärm.
Schritt 3: Die ermittelten Risiken bewerten
Klar, nicht jede Gefahr ist gleich bedrohlich. Deshalb bewerten Sie jetzt das Risiko, das jede einzelne Gefährdung mit sich bringt. Ein sehr gängiges und praktisches Werkzeug dafür ist die Risikomatrix. Hier kombinieren Sie zwei entscheidende Faktoren: die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens und das mögliche Schadensausmaß, also wie schlimm es im Fall der Fälle werden könnte.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist Ihr Kompass für die nächsten Schritte. Ein hohes Risiko schreit nach sofortigem Handeln, während ein geringes Risiko vielleicht mit einfacheren Maßnahmen kontrollierbar ist.
Schritt 4: Schutzmaßnahmen festlegen und umsetzen
Jetzt wird es konkret. Auf Basis Ihrer Risikobewertung legen Sie nun die passenden Schutzmaßnahmen fest. Dabei halten Sie sich an eine ganz klare und bewährte Rangfolge, das sogenannte STOP-Prinzip:
- Substitution: Können Sie die Gefahr komplett beseitigen? Das ist immer die beste Lösung. Ersetzen Sie zum Beispiel einen giftigen Reiniger durch eine ungefährliche Alternative.
- Technik: Wenn das nicht geht, kommen technische Lösungen ins Spiel. Das können Schutzzäune an Maschinen sein oder eine leistungsstarke Absauganlage, die schädliche Dämpfe direkt an der Quelle erfasst.
- Organisation: Lässt sich die Arbeit anders organisieren? Vielleicht können Sie die Zeit, die ein Mitarbeiter einer Gefahr ausgesetzt ist, reduzieren oder den Zugang zu Gefahrenbereichen strenger regeln.
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Ganz am Ende der Kette kommt die PSA. Schutzhelme, Handschuhe oder Atemmasken sind wichtig, aber sie schützen nur den Träger und beseitigen nicht die Gefahrenquelle selbst.
Schritt 5: Die Wirksamkeit überprüfen
Eine installierte Schutzmaßnahme ist nur dann gut, wenn sie auch wirklich funktioniert und von den Leuten genutzt wird. Deshalb müssen Sie nach der Einführung prüfen, ob die Maßnahme den gewünschten Effekt hat. Wird sie in der Praxis akzeptiert?
Manchmal stellt sich heraus, dass eine Schutzvorrichtung die Arbeit unnötig verkompliziert und von den Mitarbeitern umgangen wird. Dann müssen Sie nachjustieren, sonst haben Sie nichts gewonnen.
Schritt 6: Den gesamten Prozess dokumentieren
Die sorgfältige Dokumentation ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch Ihre wichtigste Absicherung. Halten Sie jeden Schritt schriftlich fest: welche Gefährdungen Sie identifiziert haben, wie Sie die Risiken bewertet haben, welche Maßnahmen Sie festgelegt haben und was bei der Wirksamkeitskontrolle hervorgegangen ist.
Diese Dokumentation ist Ihr offizieller Nachweis gegenüber Behörden und im Falle eines Unfalls Gold wert. Digitale Werkzeuge wie AMS-Pro helfen dabei, eine revisionssichere und jederzeit griffbereite Datenbasis zu schaffen.
Schritt 7: Fortschreiben und aktualisieren
Die Arbeitswelt steht niemals still. Eine Gefährdungsbeurteilung muss daher ein lebendiges Dokument sein, kein verstaubter Ordner im Regal. Sie müssen sie immer dann aktualisieren, wenn sich etwas Wesentliches ändert: neue Maschinen kommen, Arbeitsabläufe umgestellt werden oder neue Gefahrstoffe eingeführt werden. Und ganz wichtig: Nach jedem Arbeitsunfall ist eine Überprüfung zwingend erforderlich, um eine Wiederholung zu verhindern.
So spüren Sie typische Gefahrenquellen im Unternehmen auf
Wenn wir an Gefahren am Arbeitsplatz denken, kommen uns oft dramatische Szenarien in den Sinn. Doch die Wahrheit ist: Die meisten Risiken lauern im Verborgenen, in den kleinen Details des Arbeitsalltags. Sie sind von Branche zu Branche und von Tätigkeit zu Tätigkeit völlig unterschiedlich. Ein ganz entscheidender Schritt bei der Gefährdungsbeurteilung besteht deshalb darin, den Blick genau auf diese oft übersehenen Risiken zu schärfen.
Um hier systematisch vorzugehen und nichts zu vergessen, hat es sich bewährt, die potenziellen Gefahren in verschiedene Kategorien einzuteilen. Dieser strukturierte Blick hilft enorm, ein vollständiges Bild der Lage zu erhalten.
Mechanische und elektrische Gefährdungen
Das sind die ganz klassischen, fast greifbaren Risiken, die man vor allem in Produktionshallen und Handwerksbetrieben findet. Denken Sie an ungesicherte, bewegliche Maschinenteile, die zu Quetschungen, Schnitten oder Schlimmerem führen können. Genauso gehören aber auch alltägliche Stolperfallen wie herumliegende Kabel, unebene Böden oder schlichtweg Unordnung in diese Kategorie. Man rutscht aus, stolpert, stürzt – das passiert tagtäglich.
Bei elektrischen Gefährdungen wird es oft brenzlig. Ein defektes Gerät, ein beschädigtes Kabel oder eine laienhaft installierte Anlage können einen Kurzschluss oder Stromschlag auslösen, dessen Folgen verheerend sein können.
Physikalische und chemische Einwirkungen
Diese Gefahren sind tückisch, weil man sie nicht immer sofort bemerkt. Ihre schädliche Wirkung entfaltet sich oft erst über einen langen Zeitraum, kann jedoch gravierende Gesundheitsprobleme verursachen. Hierzu zählt eine ganze Reihe von Einflüssen, die auf den Körper einwirken:
- Lärm: Wer ständig von lauten Maschinen umgeben ist, riskiert irreparable Gehörschäden. Das ist ein schleichender Prozess.
- Vibrationen: Die Arbeit mit einem Presslufthammer oder anderen stark vibrierenden Werkzeugen geht auf Dauer auf die Gelenke und Muskeln.
- Strahlung: Das kann die simple UV-Strahlung der Sonne bei Arbeiten im Freien sein, aber auch ionisierende Strahlung in sehr speziellen technischen Bereichen.
- Klima: Extreme Hitze oder Kälte am Arbeitsplatz sind nicht nur unangenehm, sie belasten auch den Kreislauf und beeinträchtigen die Konzentration massiv.
- Chemische Stoffe: Der Umgang mit Lacken, Lösungsmitteln, starken Reinigern oder anderen Chemikalien birgt immer Risiken – von Hautreizungen über Verätzungen bis hin zu Vergiftungen.
Biologische und psychische Belastungen
Biologische Arbeitsstoffe wie Viren, Bakterien oder Schimmelpilze sind im Gesundheitswesen, in der Landwirtschaft oder bei Sanierungsarbeiten ein großes Thema. Doch auch eine schlecht gewartete Klimaanlage im Büro kann schnell zur Brutstätte für Keime und damit zur biologischen Gefahr werden.
Ein Bereich, der lange unterschätzt wurde, aber heute gesetzlich verankert ist, sind die psychischen Belastungen. Hoher Termindruck, das Gefühl, ständig erreichbar sein zu müssen, eintönige Arbeit oder schwelende Konflikte im Team – all das sind ernstzunehmende Gefährdungen. Werden sie ignoriert, sind Stress, Burn-out und langfristige Ausfälle oft die unausweichlichen Folgen.
Dass dieser Ansatz funktioniert, zeigen auch die Zahlen. Laut der BAuA-Publikation „Arbeitswelt im Wandel“ ist die Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle je 1.000 Vollzeitbeschäftigte im Jahr 2023 auf 18,8 gesunken. Es zeigt sich ein klarer Zusammenhang: Je mehr und besser Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden, sinken die Unfallzahlen. Weitere Informationen zu diesen Hintergründen finden Sie direkt in der Publikation der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Wie digitale Tools den Prozess vereinfachen und absichern
Ganz ehrlich, wer kennt sie nicht? Die endlosen Excel-Listen, die Papierstapel im Aktenordner und das Gefühl, der Aktualität immer einen Schritt hinterherzuhinken. Die klassische Gefährdungsbeurteilung war oft ein Verwaltungsakt – mühsam, zeitfressend und fehleranfällig. In der dynamischen Arbeitswelt von heute, in der sich Prozesse ständig wandeln, ist ein statisches Dokument einfach nicht mehr ausreichend.
Genau hier setzen digitale Lösungen an. Eine spezialisierte Software wie AMS-Pro ist weit mehr als nur ein Ablageort. Sie macht aus dem starren Verwaltungsprozess ein lebendiges, interaktives Werkzeug, das den Arbeitsschutz aktiv steuert, an Aufgaben erinnert und für alle Beteiligten Transparenz schafft.

Schluss mit der Zettelwirtschaft: Willkommen im zentralen Cockpit
Der größte Sprung nach vorn? Die Zentralisierung. Stellen Sie sich vor, alle Informationen – von der ersten Gefährdungsermittlung über festgelegte Maßnahmen bis zur finalen Wirksamkeitskontrolle – laufen an einem einzigen, zugänglichen Ort zusammen.
Dieser zentrale Ansatz hat handfeste Vorteile:
- Revisionssichere Dokumentation: Jede Änderung, jede Zuweisung, jede erledigte Aufgabe wird lückenlos und nachvollziehbar protokolliert. Bei einer Prüfung durch die Behörde oder einem externen Audit haben Sie alle Nachweise auf Knopfdruck parat. Das bedeutet vor allem eines: maximale Rechtssicherheit.
- Einheitliche Prozesse: Vorlagen und Checklisten, die bereits auf den gesetzlichen Vorgaben und Normen wie der ISO 45001 basieren, geben eine klare Struktur vor. So wird sichergestellt, dass keine wichtigen Punkte vergessen werden. Das beschleunigt nicht nur den Prozess, sondern sorgt auch für eine gleichbleibend hohe Qualität im gesamten Unternehmen.
Maßnahmen aktiv verfolgen statt passiv verwalten
Eine der größten Schwachstellen manueller Prozesse ist die Nachverfolgung. Eine Maßnahme ist schnell notiert, aber wer kümmert sich um die Umsetzung? Wer überprüft, ob sie auch wirklich funktioniert?
Digitale Tools nehmen Ihnen diese Last ab. Über automatisierte Workflows werden Aufgaben direkt den zuständigen Personen zugewiesen. Das System behält die Fristen im Auge, verschickt von selbst Erinnerungen und meldet, wenn etwas ins Stocken gerät. So bleibt der Ball immer im Spiel, ohne dass Sie ständig hinterherlaufen müssen.
Transparenz und Mobilität für alle Ebenen
Moderne Arbeitsschutzsoftware geht sogar einen Schritt weiter. Mit mobilen Apps können Gefährdungen und Mängel direkt vor Ort mit dem Smartphone oder Tablet erfasst und mit Fotos dokumentiert werden. Kein Zettelkram, keine spätere Übertragung – die Daten sind sofort im zentralen System verfügbar.
Gleichzeitig geben interaktive Dashboards der Geschäftsführung und den Sicherheitsfachkräften jederzeit einen klaren Echtzeit-Überblick. Wo gibt es die größten Risiken? Welche Maßnahmen sind noch offen? Wie steht es um die Arbeitssicherheit im gesamten Unternehmen? Technologie minimiert so den administrativen Ballast und rückt das in den Fokus, worauf es wirklich ankommt: sichere und gesunde Arbeitsplätze für alle zu schaffen.
Die häufigsten Fragen zur Gefährdungsbeurteilung aus der Praxis
Im Arbeitsalltag tauchen immer wieder dieselben Fragen und Unsicherheiten auf, wenn es darum geht, die Gefährdungsbeurteilung richtig anzupacken. Hier finden Sie klare und praxistaugliche Antworten auf die am häufigsten auftretenden Punkte. Sehen Sie diesen Abschnitt als kleinen Spickzettel, um Ihr Wissen aufzufrischen und typische Stolpersteine von vornherein aus dem Weg zu räumen.
Wer muss die Gefährdungsbeurteilung eigentlich machen?
Ganz klar: Die Gesamtverantwortung trägt immer der Arbeitgeber oder die Geschäftsführung. Diese Verantwortung kann auch nicht abgegeben oder delegiert werden. Aber natürlich kann die Chefetage das nicht alles allein stemmen.
Deshalb wird die eigentliche Durchführung an fachkundige Mitarbeiter im Unternehmen übertragen. Das sind in der Regel:
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa), die das methodische Rüstzeug mitbringen.
- Betriebsärzte, die den medizinischen Blickwinkel einbringen, gerade bei gesundheitlichen Themen.
- Führungskräfte, denn niemand kennt die Arbeitsplätze und Abläufe in der eigenen Abteilung besser.
Auch wenn die Aufgabe delegiert wird, bleiben das letzte Wort und die Verantwortung bei der Unternehmensleitung. Sie muss dafür sorgen, dass der Prozess sauber läuft und die Ergebnisse tatsächlich umgesetzt werden.
Wie oft muss ich die Gefährdungsbeurteilung aktualisieren?
Eine feste Regel wie „alle zwei Jahre“ gibt es nicht. Man muss sich die Gefährdungsbeurteilung als lebendiges Dokument vorstellen, das stets die aktuelle Situation im Betrieb widerspiegelt. Eine Aktualisierung ist also immer dann Pflicht, wenn sich an den Arbeitsbedingungen etwas Wesentliches ändert.
Typische Anlässe, bei denen Sie sofort ranmüssen, sind zum Beispiel:
- Eine neue Maschine oder Anlage wird in Betrieb genommen.
- Es werden neue Arbeitsverfahren oder Technologien eingeführt.
- Neue Gefahrstoffe kommen zum Einsatz.
- Es ist ein Arbeitsunfall, ein Beinaheunfall oder eine Berufskrankheit aufgetreten.
Unabhängig von solchen Ereignissen hat es sich aber bewährt, die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig zu überprüfen – zum Beispiel einmal im Jahr. So geht man auf Nummer sicher, dass alle Maßnahmen noch greifen und sich nicht schleichend neue Gefahren eingeschlichen haben.
Gehören auch psychische Belastungen dazu?
Ja, absolut! Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 ist die Betrachtung psychischer Belastungen für jeden Arbeitgeber eine eindeutige Pflicht. Sich nur um technische Gefahren zu kümmern, reicht also viel zu kurz.
Arbeitgeber müssen auch die Risiken bewerten, die aus der Art und Weise, wie die Arbeit organisiert ist, entstehen können. Das sind zum Beispiel:
- Die Arbeitsorganisation: Hoher Termindruck, ständige Unterbrechungen oder unklare Anweisungen.
- Das soziale Miteinander: Konflikte im Team oder mit Vorgesetzten, Mobbing oder fehlende Unterstützung.
- Die Arbeitsumgebung: Ständiger Lärm, schlechte Lichtverhältnisse oder zu wenig Platz.
Wer diesen Bereich vernachlässigt, begeht nicht nur eine Pflichtverletzung. Es ist auch unternehmerisch unklug, denn das Risiko von Ausfällen durch Stress, Burn-out und andere psychische Erkrankungen steigt dadurch enorm.
Was passiert, wenn ich keine Gefährdungsbeurteilung habe?
Das kann richtig unangenehm und teuer werden. Stellt eine Aufsichtsbehörde, wie das Gewerbeaufsichtsamt oder die Berufsgenossenschaft, bei einer Prüfung fest, dass es keine oder nur eine mangelhafte Gefährdungsbeurteilung vorliegt, drohen Bußgelder.
Viel ernster wird es jedoch, wenn ein Arbeitsunfall passiert. Kann der Arbeitgeber dann nicht nachweisen, dass er seine Hausaufgaben erledigt und die Gefahren systematisch beurteilt hat, spricht man von einem Organisationsverschulden.
Die Folgen können dramatisch sein: Sie reichen von zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen des verletzten Mitarbeiters bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen für die verantwortlichen Führungskräfte. Eine lückenlose Dokumentation ist also nicht nur Pflicht, sondern auch der beste Schutz für Sie und Ihr Unternehmen.
Möchten Sie den Prozess der Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen vereinfachen, absichern und rechtssicher dokumentieren? AMS-Pro bietet Ihnen die passenden Werkzeuge – von digitalen Vorlagen über automatisierte Maßnahmenverfolgung bis hin zur revisionssicheren Dokumentation. Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie Ihren Arbeitsschutz auf das nächste Level heben können: Entdecken Sie jetzt AMS-Pro.
Geschrieben von

Thomas Schweig
Gründer von AMS-Pro - Arbeitsschutzsoftware, modern, flexibel, online Schluss mit unendlichen Excel Listen