Das DGUV V3 Prüfprotokoll in der Praxis meistern

Optimieren Sie Ihr DGUV V3 Prüfprotokoll mit praxiserprobten Strategien. Erfahren Sie, wie Sie Rechtssicherheit schaffen und Prozesse effizient gestalten.

Das DGUV V3 Prüfprotokoll in der Praxis meistern
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Ein DGUV-V3-Prüfprotokoll ist im Grunde der schriftliche Beweis dafür, dass die Sicherheitsprüfung Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ordnungsgemäß stattgefunden hat. Es hält schwarz auf weiß alle Messwerte, die einzelnen Prüfschritte und natürlich das finale Ergebnis fest. Damit ist es eines der wichtigsten Dokumente, um Ihr Unternehmen rechtlich abzusichern.

Warum ein lückenloses DGUV V3 Prüfprotokoll unverzichtbar ist

Ein sorgfältig und lückenlos geführtes DGUV-V3-Prüfprotokoll ist so viel mehr als nur bürokratischer Papierkram – es ist Ihr entscheidender Schutzschild, wenn es hart auf hart kommt. Viele Verantwortliche unterschätzen die Tragweite dieses Dokuments, bis es zu spät ist. Es schlägt die Brücke zwischen der reinen Durchführung der Prüfung und dem handfesten Nachweis, dass Sie Ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht auch wirklich nachgekommen sind.
Fehlt diese saubere Dokumentation, stehen Sie im Schadensfall – etwa bei einem Arbeitsunfall oder einem Brand durch ein defektes Gerät – praktisch mit leeren Händen da. Versicherungen können dann die Zahlung verweigern und die Berufsgenossenschaft empfindliche Bußgelder verhängen.

Die rechtliche Bedeutung des Protokolls

Das Prüfprotokoll ist keine interne Notiz, sondern ein juristisch knallhartes Dokument. Es belegt, dass Sie sich an mehrere grundlegende Vorschriften gehalten haben:
  • DGUV Vorschrift 3: Sie ist die Basis und fordert explizit die regelmäßige Prüfung und deren lückenlose Dokumentation.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Diese Verordnung verpflichtet Sie als Arbeitgeber, sichere Arbeitsmittel bereitzustellen und deren Zustand zu überwachen. Das Protokoll ist Ihr Beweismittel.
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Es bildet den rechtlichen Rahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz aller Beschäftigten.
Diese Pflichten können Sie nicht einfach abgeben, selbst wenn Sie einen externen Dienstleister mit der Prüfung beauftragen. Die finale Verantwortung für die Organisation und die Vollständigkeit der Nachweise bleibt immer beim Unternehmer. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Artikel zur Übertragung von Unternehmerpflichten.

Ein Szenario aus der Praxis

Stellen Sie sich einen mittelständischen Produktionsbetrieb vor. Eine ältere, aber zuverlässige Maschine verursacht durch einen Kurzschluss einen Brand. Ein Teil der Produktionshalle wird zerstört; der Betrieb steht wochenlang still. Die Versicherung verlangt umgehend die Prüfprotokolle der elektrischen Anlagen.
Schnell stellt sich heraus: Die Prüfung wurde zwar irgendwie gemacht, das DGUV-V3-Prüfprotokoll ist aber mehr als lückenhaft. Es fehlen konkrete Messwerte; stattdessen gibt es nur einen pauschalen Vermerk: „Prüfung bestanden“.
Dieses Beispiel macht deutlich: Das Protokoll ist keine reine Formsache, sondern eine knallharte betriebswirtschaftliche Notwendigkeit.

Mehr als nur ein Nachweis

Ein professionell geführtes Protokoll kann aber noch mehr als Sie nur rechtlich abzusichern. Es wird zu einem wertvollen Werkzeug für Ihre Instandhaltung. Sie erkennen frühzeitig Verschleiß an Bauteilen, können Reparaturen vorausschauend planen und so teure, ungeplante Ausfälle auf ein Minimum reduzieren.
Die DGUV-Vorschrift 3 schreibt vor, dass Unternehmen ihre elektrischen Anlagen und Geräte regelmäßig prüfen müssen. Die Fristen sind dabei je nach Gerät und Einsatzort sehr unterschiedlich: Ortsveränderliche Geräte müssen oft alle 6 bis 24 Monate geprüft werden, bei ortsfesten Anlagen liegen die Intervalle zwischen 1 und 4 Jahren. Die Dokumentation per Prüfprotokoll ist dabei keine Option, sondern gesetzlich vorgeschrieben und Ihr entscheidender Nachweis der Sorgfaltspflicht.

Was in einem rechtssicheren Prüfprotokoll auf keinen Fall fehlen darf

Ein einfacher Aufkleber mit „geprüft“ reicht bei Weitem nicht aus, um den gesetzlichen Anforderungen Genüge zu tun. Ein DGUV-V3-Prüfprotokoll wird erst dann zum stichhaltigen Nachweis, wenn es alle wichtigen Informationen lückenlos und glasklar nachvollziehbar dokumentiert. Sehen Sie es als Ihr juristisches Schutzschild – es beweist im Fall der Fälle, dass Sie Ihrer Verantwortung als Betreiber nachgekommen sind.
Malen wir uns ein Szenario aus, das leider immer wieder vorkommt: Ein Mitarbeiter erleidet einen Stromunfall durch eine defekte Bohrmaschine. Die erste Frage der Berufsgenossenschaft wird ohne Umschweife lauten: „Zeigen Sie uns das Prüfprotokoll.“ Ein Dokument, das nur pauschale Angaben wie „OK“ enthält, hält einer genauen Überprüfung nicht stand. Hier zählen harte Fakten und konkrete Daten.

Die Basis: Allgemeine Angaben zur Prüfung und zum Prüfling

Dieser erste Block an Informationen schafft die grundlegende Zuordnung. Ohne diese Basisdaten ist das gesamte Protokoll praktisch wertlos, weil es sich nicht eindeutig einem Gerät, einem Ort oder einem Prüfvorgang zuordnen lässt.
Folgende Angaben sind das absolute Minimum:
  • Eindeutige Kennung des Prüflings: Jedes Gerät braucht eine einzigartige Nummer, meist eine Inventar- oder Seriennummer. Nur so lässt sich eine lückenlose Historie aufbauen.
  • Standort des Betriebsmittels: Wo genau wurde das Gerät geprüft? Eine präzise Angabe wie „Produktionshalle 2, Arbeitsplatz 17“ ist besser als ein vages „Produktion“.
  • Name des Prüfers und des Prüfunternehmens: Wer hat die Prüfung durchgeführt? Die Qualifikation der Person muss jederzeit nachweisbar sein.
  • Datum der Prüfung: Der exakte Zeitpunkt ist für die Einhaltung der Prüffristen unerlässlich.
  • Verwendetes Messgerät: Die Angabe von Typ und idealerweise Seriennummer stellt sicher, dass mit einem kalibrierten und geeigneten Gerät gemessen wurde.
Diese formalen Punkte bilden das Fundament. Fehlt auch nur einer, wackelt die Rechtssicherheit des gesamten Dokuments bedenklich.
Die folgende Tabelle fasst die unverzichtbaren Bestandteile eines rechtssicheren DGUV-V3-Prüfprotokolls zusammen und erklärt, warum jeder einzelne Punkt für die Compliance so entscheidend ist.
Bestandteil
Beschreibung
Warum es wichtig ist
Identifikation des Prüflings
Eindeutige Inventar- oder Seriennummer zur zweifelsfreien Zuordnung.
Ermöglicht eine lückenlose Nachverfolgung der Prüfhistorie für jedes einzelne Gerät.
Prüfort
Genaue Angabe des Standorts zum Zeitpunkt der Prüfung (z. B. Gebäude, Raum, Arbeitsplatz).
Stellt den Kontext her und hilft bei der Gefährdungsbeurteilung.
Prüfer & Unternehmen
Name der zur Prüfung befähigten Person und des durchführenden Betriebs.
Belegt die Durchführung durch qualifiziertes Personal, eine zentrale rechtliche Anforderung.
Prüfdatum
Exaktes Datum, an dem die Prüfung stattgefunden hat.
Dient als Nachweis für die fristgerechte Durchführung der Wiederholungsprüfungen.
Messgerät
Typenbezeichnung und Seriennummer des verwendeten Prüfgeräts.
Stellt sicher, dass die Messungen mit einem kalibrierten, normgerechten Gerät erfolgten.
Messergebnisse
Konkrete Werte für Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand etc.
Bildet den objektiven, technischen Nachweis des Gerätezustands, statt pauschaler Bewertungen.
Grenzwerte
Angabe der zulässigen Grenzwerte laut VDE-Norm.
Erst der Vergleich von Mess- und Grenzwert erlaubt eine fachliche Beurteilung.
Gesamtbeurteilung
Klare Aussage: „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“.
Das finale Urteil, das über die weitere Verwendung des Betriebsmittels entscheidet.
Nächster Prüftermin
Festgelegtes Datum für die nächste fällige Prüfung.
Sichert die proaktive Planung und Einhaltung zukünftiger Prüfintervalle.
Unterschrift des Prüfers
Handschriftliche oder qualifizierte elektronische Signatur.
Bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben im Protokoll.
Ein Protokoll, das diese Punkte sorgfältig abdeckt, ist mehr als nur ein Stück Papier – es ist Ihr aktiver Beitrag zur Arbeitssicherheit und Ihr rechtlicher Rückhalt.

Das Herzstück: Die technischen Messergebnisse

An dieser Stelle trennt sich die Spreu vom Weizen. Ein simpler „i.O.“-Stempel (in Ordnung) ohne konkrete Messwerte ist vor Gericht oder gegenüber Versicherungen praktisch wertlos. Nur die tatsächlichen Messwerte belegen objektiv und unmissverständlich, in welchem Zustand das Gerät zum Prüfzeitpunkt war.
Zu den wichtigsten Messungen, deren Ergebnisse ins Protokoll gehören, zählen:
  • Schutzleiterwiderstand (R-PE): Dieser Wert zeigt, ob die lebenswichtige Schutzverbindung intakt ist, die im Fehlerfall den Strom sicher zur Erde ableitet.
  • Isolationswiderstand (R-ISO): Ein kritischer Indikator für den Zustand der Isolierung. Ein zu geringer Wert schreit förmlich nach beschädigten Kabeln oder eingedrungener Feuchtigkeit – eine akute Gefahr.
  • Schutzleiterstrom / Berührungsstrom: Diese Messung ist vor allem bei Geräten der Schutzklasse II entscheidend und prüft, ob unzulässig hohe Ströme über das Gehäuse fließen und zur Gefahr für den Nutzer werden können.
Entscheidend ist: Die Werte müssen nicht nur gemessen, sondern auch den zulässigen Grenzwerten aus den VDE-Normen gegenübergestellt werden. Nur so entsteht eine fundierte, nachvollziehbare Sicherheitsaussage.

Der Abschluss: Beurteilung und finale Dokumentation

Im letzten Schritt werden alle Ergebnisse zusammengefasst und die Konsequenzen festgelegt. Hier wird die Prüfung formal abgeschlossen und der Deckel draufgemacht.
Ein vollständiges DGUV-V3-Prüfprotokoll braucht daher auch diese finalen Angaben:
  • Ergebnis der Sichtprüfung: Wurden äußere Mängel wie ein geknicktes Kabel, ein Riss im Gehäuse oder ein defekter Stecker entdeckt?
  • Ergebnis der Funktionsprüfung: Lässt sich das Gerät nach den Messungen noch wie vorgesehen bedienen?
  • Gesamtbeurteilung: Eine unmissverständliche Aussage – „bestanden“ oder „nicht bestanden“.
  • Nächster Prüftermin: Basierend auf der Gefährdungsbeurteilung wird hier das Datum für die nächste Wiederholungsprüfung eingetragen.
  • Unterschrift des Prüfers: Die Unterschrift macht das Dokument offiziell und bestätigt die Richtigkeit der Angaben.
Die DGUV-Information 203-071 formuliert es deutlich: Prüfberichte müssen eine „hinreichende Aussagekraft“ haben. Das bedeutet, dass das Protokoll Messergebnisse, das Messverfahren und den Gerätezustand detailliert dokumentieren muss. Unvollständige Protokolle können im Schadensfall zu gravierenden Haftungsproblemen führen. Vertiefende Einblicke zur rechtssicheren Dokumentation finden Sie auch auf elektrofachkraft.de.
Ein zentraler Aspekt der Arbeitssicherheit ist zudem die richtige Unterweisung der Mitarbeiter. In unserem Blogbeitrag erfahren Sie mehr darüber, was eine Betriebsanweisung ist und wie Sie diese korrekt erstellen.

Der Prüfablauf von der Vorbereitung bis zur Dokumentation

Ein sauberes DGUV-V3-Prüfprotokoll entsteht nicht erst, wenn der Prüfer das Messgerät anlegt – die eigentliche Arbeit fängt viel früher an. Ein gut durchdachter Prüfablauf ist der entscheidende Faktor, um nicht nur die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, sondern den Betriebsablauf so wenig wie möglich zu stören und am Ende eine lückenlose, rechtssichere Dokumentation in den Händen zu halten. In der Praxis hat es sich bewährt, den gesamten Prozess in drei Phasen zu gliedern: die Vorbereitung, die eigentliche Prüfung vor Ort und die abschließende Dokumentation.
Jeder dieser Schritte baut direkt auf dem Vorherigen auf. Sehen wir uns den Weg zum fertigen Prüfprotokoll einmal genauer an.

Phase 1: Die oft unterschätzte Vorbereitung

Glauben Sie mir: Eine gründliche Vorbereitung ist die halbe Miete. Jede Minute, die Sie hier investieren, sparen Sie bei der eigentlichen Prüfung doppelt und dreifach wieder ein. Es geht darum, Chaos zu vermeiden und dem Prüfer einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen.
Das A und O ist ein vollständiges Betriebsmittelverzeichnis. Das ist weit mehr als eine simple Inventarliste. Jedes prüfpflichtige Gerät braucht eine eindeutige Inventarnummer, eine klare Bezeichnung und seinen genauen Standort. Ohne diese Basis ist eine systematische Prüfung von Anfang an zum Scheitern verurteilt.
Ist das Verzeichnis auf dem neuesten Stand, geht es an die Feinplanung. Sprechen Sie mit den Verantwortlichen der einzelnen Abteilungen, um die besten Zeitfenster für die Prüfung zu finden. Niemand will, dass die wichtigste Produktionsmaschine ausgerechnet zur Hauptgeschäftszeit stillsteht.
Ein paar Praxistipps, die sich immer bewährt haben:
  • Termine abstimmen: Legen Sie feste Termine für die einzelnen Bereiche fest und – ganz wichtig – kommunizieren Sie diese frühzeitig an alle betroffenen Kollegen.
  • Zugänge freimachen: Sorgen Sie dafür, dass der Prüfer an alle Geräte und Anlagen herankommt. Verschlossene Schränke oder vollgestellte Ecken sind die typischen Zeitfresser.
  • Ansprechpartner benennen: In jeder Abteilung sollte es eine Person geben, die dem Prüfer bei Fragen zur Seite steht und die lokalen Gegebenheiten kennt. Das beschleunigt den Prozess ungemein.

Phase 2: Die fachgerechte Prüfung vor Ort

Sobald der Prüfer da ist, beginnt die eigentliche technische Arbeit. Dieser Prozess folgt einem bewährten, dreistufigen Schema, das für jedes einzelne Betriebsmittel konsequent durchlaufen wird. Die Ergebnisse aus jedem Schritt landen direkt im DGUV-V3-Prüfprotokoll.
1. Die Sichtprüfung Noch bevor irgendein Messgerät zum Einsatz kommt, nimmt der Prüfer das Gerät genau unter die Lupe. Es geht darum, mit geschultem Auge offensichtliche Mängel zu erkennen, die eine Gefahr darstellen könnten.
Ein klassisches Beispiel aus der Praxis: Bei der Prüfung eines Verlängerungskabels auf der Baustelle fällt dem Prüfer sofort eine Quetschstelle mit beschädigter Isolierung auf. Dieser Mangel wird ohne Zögern im Protokoll vermerkt und das Kabel sofort aus dem Verkehr gezogen – lange bevor überhaupt eine Messung stattgefunden hat.
2. Die messtechnische Überprüfung Jetzt kommt die Technik ins Spiel. Mit kalibrierten Messgeräten werden die entscheidenden elektrischen Werte ermittelt. Dazu gehören in der Regel:
  • Messung des Schutzleiterwiderstands
  • Messung des Isolationswiderstands
  • Messung des Berührungs- oder Schutzleiterstroms
Die gemessenen Werte werden direkt mit den Grenzwerten aus der Norm verglichen und im Protokoll festgehalten. Ein einfaches "bestanden" reicht hier nicht aus; die exakten Messwerte sind der entscheidende Nachweis für die Sicherheit.
3. Die Funktionsprüfung Ganz zum Schluss wird sichergestellt, dass das Gerät nach den Messungen auch noch das tut, was es soll. Lässt sich die Maschine wie gewohnt einschalten? Funktionieren alle Schalter, Not-Aus-Einrichtungen und Kontrollleuchten korrekt? Auch dieses Ergebnis wird dokumentiert.

Phase 3: Die moderne digitale Dokumentation

Die Zeiten von Klemmbrettern und unleserlichen handschriftlichen Notizen sind glücklicherweise vorbei. Eine professionelle Prüfung mündet heute in einer digitalen und revisionssicheren Dokumentation. Genau hier spielen Softwarelösungen wie AMS-Pro ihre Stärken aus.
Statt Daten mühsam abzutippen, erfasst der Prüfer die Ergebnisse direkt vor Ort mit einer mobilen App. Das verhindert nicht nur Übertragungsfehler, sondern macht den gesamten Prozess deutlich schneller.
Stellen Sie sich vor, der Prüfer entdeckt an einer Fräsmaschine einen defekten Not-Aus-Schalter. Früher hätte er einen Zettel geschrieben, der im schlimmsten Fall auf irgendeinem Schreibtisch verschwunden wäre.
Mit einer digitalen Lösung sieht der Prozess heute so aus:
  1. Der Mangel wird sofort in der App erfasst.
  1. Zur besseren Dokumentation wird direkt ein Foto des defekten Schalters angehängt.
  1. Das System erstellt automatisch eine Mängelmeldung und leitet sie an die zuständige Instandhaltungsabteilung weiter.
  1. Der Status der Reparatur kann jederzeit und für alle transparent nachverfolgt werden.
Nach Abschluss aller Prüfungen wird das fertige DGUV-V3-Prüfprotokoll auf Knopfdruck erstellt und ist sofort digital verfügbar. Jedes geprüfte Gerät erhält zudem eine Prüfplakette, die den nächsten Prüftermin klar anzeigt. Dieser durchgängig digitale Workflow schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern etabliert einen effizienten Kreislauf aus Prüfen, Erkennen, Beheben und lückenloser Dokumentation.

Prüffristen clever bestimmen und Mängel effizient beheben

Ein bestandenes DGUV-V3-Prüfprotokoll ist das eine. Der Weg dorthin verlangt aber zwei entscheidende Fähigkeiten: die kluge Festlegung der Prüffristen und einen absolut wasserdichten Prozess für das Mängelmanagement. Beide Aspekte sind kritisch, um nicht nur die Sicherheit zu garantieren und Gesetze einzuhalten, sondern auch die Betriebskosten im Griff zu behalten.
Starre, pauschale Prüfintervalle nach dem Gießkannenprinzip sind nämlich oft weder notwendig noch wirtschaftlich. Der Schlüssel zu optimierten Prüfzyklen liegt in einer fundierten Gefährdungsbeurteilung. Diese Analyse ist keine reine Formsache, sondern die Basis für maßgeschneiderte und rechtssichere Intervalle, die genau berücksichtigen, wie und wo ein elektrisches Betriebsmittel eingesetzt wird.

Die Gefährdungsbeurteilung als Fundament

Ein Firmen-Laptop im ruhigen Einzelbüro ist völlig anderen Belastungen ausgesetzt als eine Bohrmaschine, die täglich auf einer staubigen und feuchten Baustelle schuftet. Genau diese Unterschiede müssen sich in den Prüffristen widerspiegeln.
Folgende Faktoren fließen hier maßgeblich in Ihre Überlegungen ein:
  • Umgebungsbedingungen: Ist es trocken, nass, staubig oder herrschen vielleicht extreme Temperaturen?
  • Nutzungsfrequenz: Läuft ein Gerät acht Stunden am Tag oder wird es nur einmal pro Woche für ein paar Minuten gebraucht?
  • Beanspruchung: Handelt es sich um eine starke mechanische Belastung, wie sie auf Baustellen typisch ist, oder um eine sanfte Nutzung im Büroumfeld?
  • Qualifikation der Nutzer: Bedienen elektrotechnisch unterwiesene Personen die Geräte oder sind es Laien?
Nur wenn Sie diese Punkte systematisch bewerten, können Sie Prüffristen definieren, die sowohl sicher als auch wirtschaftlich sinnvoll sind.

Die magische 2-Prozent-Fehlerquote für sich nutzen

Ein entscheidender Hebel, um Ihre Prüfintervalle zu optimieren, ist die Fehlerquote. Damit ist der prozentuale Anteil der Geräte gemeint, die bei einer Prüfung durchfallen. Hier gibt es eine klare Empfehlung, die Ihnen bares Geld sparen kann.
Die DGUV V3 empfiehlt eine genaue Analyse, sobald die Fehlerquote über 2 Prozent klettert. Betriebe, die diesen Wert unterschreiten, bekommen grünes Licht, ihre Prüfintervalle zu strecken – bei ortsveränderlichen Geräten im Büro kann das eine Verlängerung von 6 Monaten auf bis zu 2 Jahre bedeuten. Das ist der beste Beweis dafür, dass sich Investitionen in hochwertige Geräte und die Sensibilisierung der Mitarbeiter auch finanziell auszahlen. Erfahren Sie mehr über die Bedeutung der Fehlerquote auf e-service-check.de.

Beispielhafte DGUV V3 Prüffristen nach Einsatzbereich

Um das Ganze greifbarer zu machen, zeigt die folgende Tabelle, wie unterschiedlich die empfohlenen Prüfintervalle je nach Einsatzort und Beanspruchung ausfallen können. Diese Werte sind als Richtlinie zu verstehen und basieren auf einer angenommenen Fehlerquote von unter 2 %.
Einsatzbereich
Typische Beanspruchung
Empfohlene Prüffrist (bei < 2% Fehlerquote)
Büros, Verwaltung
Gering, trocken, kaum mechanische Belastung
24 Monate
Werkstätten, Produktionsbereiche
Mittel, teils Staub/Feuchtigkeit, normale mech. Belastung
12 Monate
Baustellen, raue Umgebungen
Hoch, nass, staubig, starke mechanische Belastung
6 Monate (Richtwert)
Öffentliche Einrichtungen, Schulen
Mittel bis hoch, häufige Nutzung durch wechselnde Personen
12 Monate
Die Tabelle macht deutlich: Eine pauschale Frist für alle Geräte wäre in den meisten Fällen entweder zu unsicher oder unwirtschaftlich. Die individuelle Betrachtung ist der einzige richtige Weg.

Was tun, wenn ein Gerät durchfällt?

Ein negatives Ergebnis im DGUV-V3-Prüfprotokoll ist kein Weltuntergang, sondern der Startpunkt für einen klar definierten Prozess. Panik oder Ignorieren sind die schlechtesten Ratgeber. Was Sie stattdessen brauchen, ist ein lückenloser Workflow, der sicherstellt, dass das defekte Gerät sofort aus dem Verkehr gezogen und der Mangel schnell behoben wird.
So sieht ein praxiserprobter Ablauf aus:
  1. Sofortige Außerbetriebnahme: Das Gerät muss unmissverständlich als „defekt“ oder „nicht benutzen“ gekennzeichnet und vom Netz getrennt werden. Es darf keine Chance geben, dass es jemand versehentlich weiterverwendet.
  1. Mängelmeldung: Der Mangel wird formal an die zuständige Stelle (z. B. Instandhaltung, Facility Management) gemeldet. Eine genaue Fehlerbeschreibung ist hier Gold wert.
  1. Reparatur oder Ersatz: Die verantwortliche Abteilung entscheidet, ob eine Reparatur wirtschaftlich und technisch Sinn ergibt oder ob das Gerät ausgetauscht werden muss.
  1. Dokumentierte Nachprüfung: Ganz wichtig: Nach der Reparatur muss zwingend eine erneute DGUV V3 Prüfung stattfinden. Erst wenn diese bestanden ist und ein neues, positives Protokoll vorliegt, darf das Gerät wieder zurück in den Einsatz.

Mängelmanagement digitalisieren und automatisieren

Genau hier spielt eine Softwarelösung wie AMS-Pro ihre Stärken aus. Statt mit Zetteln zu hantieren oder E-Mails zu schreiben, die im Tagesgeschäft untergehen, wird der gesamte Mängelprozess digital abgebildet.
Ein in der Prüf-App erfasster Mangel löst im System automatisch eine Aufgabe aus, weist sie der richtigen Person zu und trackt den Behebungsstatus. Dieser Kreislauf aus Mängelerfassung, Reparatur und dokumentierter Nachprüfung wird so transparent und absolut revisionssicher. Das Prinzip ist ähnlich wie bei anderen sicherheitsrelevanten Prüfungen, etwa bei der Frage „Feuerlöscherprüfung wie oft?“, wo ebenfalls systematische Überwachung gefordert ist. So stellen Sie sicher, dass kein Mangel durchrutscht und jedes Gerät erst nach nachgewiesener Sicherheit wieder in Betrieb geht.

Warum digitale Prüfprotokolle längst kein Luxus mehr sind

Ganz ehrlich, die Zeiten, in denen Prüfprotokolle auf Klemmbrettern gekritzelt und später mühsam in Excel-Listen übertragen wurden, sollten endgültig vorbei sein. Wer heute noch so arbeitet, riskiert nicht nur unleserliche Notizen und Übertragungsfehler, sondern verschenkt auch enormes Potenzial. Der Umstieg auf ein digitales DGUV-V3-Prüfprotokoll ist weit mehr als nur ein moderner Anstrich – es ist ein entscheidender Schritt für mehr Effizienz, Transparenz und vor allem Rechtssicherheit im Betrieb.
Mit einer spezialisierten Software wie zum Beispiel AMS-Pro, wird die reine Pflichtübung der Prüfung zu einem echten Gewinn. Der Clou dabei: Die Dokumentation ist nicht mehr nur das lästige Ende des Prüfvorgangs. Stattdessen wird sie zum intelligenten Startpunkt für alle weiteren Sicherheitsprozesse in Ihrem Unternehmen.

Effizienz, die schon vor Ort beginnt

Der größte Zeitgewinn entsteht direkt bei der Prüfung selbst. Stellt man sich einen Prüfer vor, der mit einer mobilen App auf dem Tablet arbeitet, werden die Vorteile sofort klar. Alle Daten werden direkt am Gerät erfasst. Das spart nicht nur die doppelte Eingabe im Büro, sondern minimiert auch die Fehlerquote dramatisch.
  • Schluss mit Übertragungsfehlern: Kein Entziffern von Handschriften und kein Abtippen mehr. Was der Prüfer eingibt, ist sofort korrekt im System.
  • Fotos sagen mehr als tausend Worte: Ein Mangel oder eine besondere Einbausituation? Einfach ein Foto machen und direkt dem Prüfobjekt zuordnen. Das macht spätere Rückfragen überflüssig.
  • Daten in Echtzeit: Sobald die Prüfung gespeichert ist, sind die Daten in der zentralen Datenbank verfügbar – für jeden, der die Berechtigung hat.

Immer auskunftsfähig dank zentraler Datenablage

Sämtliche Prüfprotokolle landen in einer zentralen, revisionssicheren Datenbank. Das klingt technisch, bedeutet in der Praxis aber vor allem eines: Sie können jederzeit und von überall auf die komplette Historie jedes einzelnen Geräts zugreifen.
Malen wir uns das doch mal aus: ein unangekündigtes Audit. Statt panisch in verstaubten Ordnern zu blättern, geben Sie die Inventarnummer in die Suchmaske ein und präsentieren auf Knopfdruck das lückenlose DGUV V3 Prüfprotokoll – inklusive aller Messwerte und der vollständigen Prüfgeschichte. Das ist ein Grad an Professionalität, der Eindruck macht und Vertrauen schafft.

Automatische Fristen- und Mängelverfolgung

Einer der größten praktischen Vorteile ist aber die Automatisierung der lästigen Routineaufgaben. Eine gute Software nimmt Ihnen die Überwachung der Prüffristen komplett ab.
Nie wieder einen Prüftermin übersehen:
  • Das System schickt automatisch Erinnerungen an die verantwortlichen Personen.
  • Alle anstehenden Prüfungen werden in einem übersichtlichen Dashboard angezeigt, was die Planung enorm erleichtert.
  • Auf Basis der letzten Prüfung und der Gefährdungsbeurteilung wird der nächste Prüftermin einfach automatisch berechnet und vorgemerkt.
Mindestens genauso wichtig ist aber das Mängelmanagement. Wird bei der Prüfung ein Mangel festgestellt, stößt das System direkt einen Prozess an: Es wird eine Aufgabe zur Behebung erstellt, einem Verantwortlichen zugewiesen und der Fortschritt lückenlos verfolgt, bis der Mangel nachweislich beseitigt ist. So wird aus einem einfachen Dokument ein aktives Werkzeug, das die Sicherheitskultur im Unternehmen nachhaltig verbessert.
Ähnliche integrierte Ansätze, wie sie etwa moderne Praxissoftware für Ergotherapie nutzt, zeigen, wie digitale Dokumentation und Verwaltung auch in anderen stark regulierten Bereichen für sichere und transparente Abläufe sorgen. Es geht darum, sicherzustellen, dass jeder Mangel konsequent abgearbeitet und der sichere Zustand lückenlos dokumentiert wird.

Häufige Fragen zum DGUV V3 Prüfprotokoll aus der Praxis

Im Arbeitsalltag rund um die DGUV V3 Prüfung tauchen immer wieder dieselben Fragen auf. Selbst erfahrene Fachleute grübeln manchmal über Details, die schnell und unkompliziert geklärt werden müssen. Genau hier setzen wir an: In diesem Abschnitt bekommen Sie klare, praxiserprobte Antworten auf die häufigsten Fragen und lernen, wie Sie typische Fallstricke elegant vermeiden.
Von der korrekten Aufbewahrungsdauer bis zur Qualifikation des Prüfers – hier finden Sie die Sicherheit, die Sie für einen reibungslosen und rechtssicheren Ablauf brauchen.

Wer darf ein DGUV V3 Prüfprotokoll eigentlich erstellen und unterschreiben?

Ganz klar: Die Prüfung und das dazugehörige Protokoll dürfen nur von einer „befähigten Person“ erstellt und abgezeichnet werden. Die genauen Anforderungen sind in der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1203) festgeschrieben. Das bedeutet, die Person braucht eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung und muss aktuelle, nachweisbare Berufserfahrung in diesem Bereich haben.
Ein wichtiger Punkt, der oft für Verwirrung sorgt: Eine „elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)“ ist hierfür definitiv nicht ausreichend qualifiziert. Die Unterschrift auf dem DGUV V3 Prüfprotokoll ist schließlich der offizielle Beleg dafür, dass eine echte Elektrofachkraft die Prüfung nach allen geltenden Normen und Regeln der Technik vorgenommen hat.

Wie lange müssen wir die Prüfprotokolle aufbewahren?

Eine starre gesetzliche Frist, wie man sie etwa von Steuerunterlagen kennt, gibt es für DGUV V3 Protokolle nicht. Die bewährte Praxis und dringende Empfehlung leitet sich aber aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ab.
Viele Unternehmen gehen sogar noch einen Schritt weiter und archivieren die Dokumente über den gesamten Lebenszyklus eines Geräts. Das schafft maximale Rechtssicherheit, gerade wenn es später zu einem Schadensfall kommen sollte.

Was passiert, wenn ein Prüfprotokoll verloren geht?

Der Verlust eines Protokolls ist zwar ärgerlich, aber zum Glück kein Weltuntergang. Sie haben eine Lücke in Ihrer Dokumentation, die Sie schnellstmöglich schließen sollten.
  • Der erste Anruf: Kontaktieren Sie Ihren externen Prüfdienstleister. Seriöse Firmen archivieren die Protokolle digital und können Ihnen meist problemlos eine Kopie zuschicken.
  • Interne Suche: Ist das Dokument vielleicht nur falsch abgeheftet oder an einem anderen digitalen Ort gespeichert worden? Eine kurze Nachforschung lohnt sich immer.
  • Der sichere Weg: Wenn das Protokoll unauffindbar bleibt, ist die beste Lösung eine außerplanmäßige Nachprüfung des betroffenen Geräts. Damit erhalten Sie ein neues, aktuelles Protokoll und Ihre Dokumentation ist wieder wasserdicht.

Sind digitale Prüfprotokolle und Signaturen überhaupt rechtsgültig?

Ja, absolut! Digitale Prüfprotokolle sind heute nicht nur erlaubt, sondern haben sich als moderner Standard etabliert. Gegenüber dem alten Papierkram bieten sie immense Vorteile: Sie sind besser lesbar, einfacher zu archivieren und blitzschnell durchsuchbar.
Entscheidend ist dabei die Revisionssicherheit. Das digitale DGUV V3 Prüfprotokoll muss so gespeichert werden, dass niemand es nachträglich unbemerkt verändern kann. Auch qualifizierte elektronische Signaturen sind rechtlich voll anerkannt und stehen der handschriftlichen Unterschrift in nichts nach. Moderne Softwarelösungen stellen all das automatisch sicher und schaffen eine verlässliche und effiziente Dokumentationsbasis.
Behalten Sie den Überblick über alle Prüffristen und verwalten Sie Ihre DGUV V3 Prüfprotokolle mühelos und revisionssicher. Mit der Arbeitsschutzsoftware von AMS-Pro digitalisieren Sie Ihren gesamten Prüfprozess – von der Planung über die mobile Durchführung bis zur rechtssicheren Archivierung. Erfahren Sie jetzt, wie Sie Ihre Arbeitssicherheit auf das nächste Level heben: https://ams-pro.de

Geschrieben von

Thomas Schweig
Thomas Schweig

Gründer von AMS-Pro - Arbeitsschutzsoftware, modern, flexibel, online Schluss mit unendlichen Excel Listen